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12.09.2015

Berufsgenossenschaft: Kleinstwaldbesitzer müssen vor besonderen Härten geschützt werden

Zeihe: Kleinstwaldbesitzer müssen vor besonderen Härten geschützt werden
AGDW – Die Waldeigentümer gründet Fachbereich SVLFG / Fachbereichsmitglieder fordern mehr Gerechtigkeit bei Beiträgen zur Sozialversicherung / Anhebung der Flächengröße und gemeinsame Veranlagung als geeignete Vorschläge / Waldeigentümer brauchen stärkere Vertretung in SVLFG-Gremien
Die kürzlich vorgenommene Beitragserhöhung durch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bedeutet für die Inhaber kleiner Forstbetriebe eine besondere Belastung. Daher hat der Bundesverband der Waldeigentümer jetzt einen Fachbereich SVLFG eingerichtet, der Alternativen zum gegenwärtigen Beitragsmaßstab beraten soll. „Unser Ziel ist es, die Kleinstwaldbesitzer vor besonderen Härten zu schützen und den Status quo zu verbessern“, sagte Alexander Zeihe, Geschäftsführer der AGDW – Die Waldeigentümer. „Die Eigentümer kleiner Waldflächen haben bereits ein ganzes Bündel an Herausforderungen zu meistern, sie dürfen nicht noch durch unverhältnismäßig steigende Beiträge belastet werden.“
Lagen die Grundbeiträge zur Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft bislang zwischen 60 und 269,57 Euro, so wurden sie für die Umlage im Jahr 2014 auf eine Spanne zwischen 80,85 und 323,40 Euro angehoben.

Im Jahr 2013 sind erstmals für das ganze Bundesgebiet einheitliche Beiträge zur Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft erhoben worden, da die zuvor regional organisierten Träger in einem einzigen Sozialversicherungsträger für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau zusammengeführt wurden. Aufgrund eines bundeseinheitlichen Beitragsmaßstabs und aufgrund von sinkenden Bundeszuschüssen werden sowohl der Grundbeitrag als auch die Flächenbeiträge sukzessive teils deutlich erhöht. So werden vor allem die Waldflächen mit einem Plus von teilweise mehreren hundert Prozent stärker belastet.
Aus Sicht der Mitglieder des Fachbereichs SVLFG besteht die Lösung dieser Problematik jedoch nicht in der Befreiung der Kleinstwaldbesitzer von den Grundbeiträgen zur Sozialversicherung, indem ihre Eigenschaft als Unternehmer und Eigentümer durch die Forstwirtschaft¬lichen Zusammenschlüsse übernommen wird. „Dies klingt auf den ersten Blick nach einer plausiblen Lösung“, sagte Zeihe, „jedoch befürchten wir, dass eine solche Maßnahme zur Aussperrung der Kleinwaldbesitzer aus dem eigenen Wald führen könnte.“
Daher haben sich die Fachbereichs-Mitglieder auf folgende Maßnahmen geeinigt, die ihnen geeignet erscheinen und nicht zu neuen Nachteilen führen.

Dazu zählen

1. eine transparente Darlegung, dass der Grundbeitrag angemessen erhoben wird;

2. eine sachgerechte Differenzierung der Grundbeiträge nach verschiedenen Sparten sowie eine weitergehende Differenzierung der forstlichen Risikobeiträge nach den betrieblichen Nutzungsmöglich¬keiten;

3. die gemeinsame Veranlagung von Mitgliedsflächen Forstwirtschaftlicher Zusammen-schlüsse sowie der Einzug der Beiträge über den jeweiligen Zusammenschluss zur Reduktion der Grundbeiträge der Mitgliedsbetriebe;

4. die Anhebung der Flächengröße, bis zu der eine unwiderrufliche Befreiung von der Versicherungspflicht beantragt werden kann.

„Die vielen kleinen Familienbetriebe sind die traditionelle Basis der Forstwirtschaft in Deutschland. Sie dürfen nicht mit zusätzlichen Auflagen und Kosten belastet werden, sondern müssen Unterstützung erfahren“, sagte der AGDW-Geschäftsführer. „Daher sollten die Eigentümer besonders kleiner Flächen entlastet werden.“

Er machte deutlich, dass sich nicht nur an der Beitragshöhe etwas ändern müsse. Auch die Vertretung der Waldeigentümer in den Selbstverwaltungsgremien müsse deutlich besser werden. Denn: Sie stellen gerade mal zwei von insgesamt 81 Mitgliedern der Vertreterversammlung sowie ein Vorstandsmitglied im insgesamt 27-köpfigen Vorstand. Daher sollen sich die Waldbesitzer im Vorfeld der Sozialwahlen im Jahr 2017 aktiv einbringen, um mehr Köpfe aus ihren Reihen in die Gremien der SVLFG zu bekommen. „Eine starke Vertretung in den Gremien ist eine entscheidende Voraussetzung für eine bessere Berücksichtigung von Waldeigentümer-Interessen gerade bei der Gestaltung der Beiträge“, so der Geschäftsführer.

Der Fachbereich SVLFG der AGDW - Die Waldeigentümer:
Hans-Friedrich Hardt, Alexander Zeihe, Prof. Dr. Andreas Bitter, Dr. Wolfgang Schuh, Volker Schulte, Claudia Heyn, Alexander von Rosenberg



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