FBG Ostharz w.V.

Kompetent für             Wald und Natur

Rechte und Pflichten als Waldbesitzer


Ich kann...

 ... meinen Wald nach den Regeln der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft zu bewirtschaften.

Beispielsweise habe ich das Recht zur Holznutzung, die freie Wahl welche Baumarten ich anpflanzen möchte sowie das Recht, die Ziele meiner Waldbewirtschaftung selbst festzulegen.

 

… für die ordnungsgemäße Forstwirtschaft Fördermittel beantragen.

 

… meinen Wald versichern, z.B. gegen Waldbrand und Sturm schaden oder auch durch eine Betriebs-Haftpflichtversicherung.

… meinen Wald vererben, verpachten oder verkaufen (Letzteres sollte gut überlegt sein, denn Waldbesitz ist wertvoll).

… eventuell noch mehr Dinge tun oder lassen – je nach Landesgesetz.


Ich muss...

... meinen Wald nach den Regeln der Forstwirtschaft ordnungsgemäß bewirtschaften, sofern ich ihn bewirtschaften möchte.

Beispielsweise habe ich die Pflicht der Wiederaufforstung nach der Holzernte und nach Kalamitäten (Zerstörung größerer Waldflächen durch Schädlingsbefall, Sturmschäden oder ähnliches).


... das Betretungsrecht in meinem Wald dulden.



...in meinem Wald Gefahren für die Allgemeinheit abwenden, z.B. Beseitigungvon Windwurf, Borkenkäferbefall,etc. Wenn der Waldeigentümer dies nicht (rechtzeitig) veranlasst, wird das zuständige Forstamt auf Kosten des Waldeigentümers „im Interesse der Allgemeinheit“ eingreifen.

 

… der Verkehrssicherungspflicht nachkommen, um atypische Gefahren (durch nicht waldtypische Hindernisse wie z.B. Treppen, Geländer, ungesicherte Holzpolter, gefährliche Abgrabungen oder Schranken) im Wald abzuwenden.
… in meinem Wald für Arbeitssicherheit sorgen, indem ich die Arbeitsschutzmaßnahmen für mich selbst und die in meinem Wald arbeitenden Personen einhalte.


… der Berufsgenossenschaft beitretenweil ich als Waldbesitzer grundsätzlich Unternehmer im Sinne der Sozialgesetze bin.
… im Regelfall einer Jagdgenossenschaft beitreten, wenn meine Waldfläche keinen Eigenjagdbezirk bildet.
… für meinen Wald Steuern und Abgaben zahlen wie z.B. Grundsteuer, Ertragssteuer, Abgabe für Wasser- und Bodenverbände (wo vorhanden) sowie Beitrag zur Landwirtschaftskammer (wo vorhanden).

 

… eventuell noch andere Pflichten beachten – je nach Landesgesetz.

 

Diese Zusammenstellung der Rechte und Pflichten gibt Ihnen einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich ist immer die besondere Rechtslage in Ihrem Bundesland. Fragen Sie Ihre örtliche Forstbetriebsgemeinschaft.


Quelle: AGDW - Die Waldeigentümer 


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