Aktuelles aus der FBG Ostharz
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05.07.2018
Waldbrand in der FBG Ostharz
Nachdem im Winter das Sturmtief "Friederike" den Harzer Waldbesitzern erheblichen Schaden zugefügt hat, macht ihnen nun die langanhaltende Trockenperiode zu schaffen. Am Montag den 02.07.2018 kam es bei Quedlinburg zu einem Waldbrand auf einer Fläche von 3 ha. Ausgehend von einem Feldbrand, griffen die Flammen auf einen ca. 70-jährigen Kiefernbestand über.
Gegen 15:20 wurden die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Quedlinburg und einiger umliegenden Orte zu einem Flächen - u. Waldbrand gerufen. An mindestens 3 Stellen des Getreidefeldes ist der Brand gleichzeitig ausgebrochen. Die Freiwilligen Feuerwehren aus dem Harzkreis konnten schnell eingreifen, die Wasserversorgung erwies sich bei diesen Brandausmaßen am Anfang als problematisch. Ein übergreifen der Flammen auf ein Waldstück konnte nicht verhindert werden.
Insgesamt waren elf Feuerwehren mit 110 Kameraden, acht Einsatzkräfte des THW Ortverband Quedlinburg, zwei Einsatzkräfte des SEG Thale, zwei Mitarbeiter des Rettungsdienstes DRK Quedlinburg und ein Mitarbeiter Waldbrandbereitschaft des Landkreises Harz im Einsatz.
Zur weiteren Unterstützung kamen Bauern aus unterschiedlichen Ortschaften mit ihren landwirtschaftlichen Geräten sowie mobilen Wasserbehältern.
Bis zum Mittwochmittag flammten immer wieder Glutnester auf, sodass der Feuerwehreinsatz erst nach ca. 44 Stunden beendet werden konnte. Die Brandwache durch den Waldbesitzer dauert jedoch bis zum Wochenende noch an.
Im Namen unserer Mitglieder danken wir ganz herzlich den Helfern der freiwilligen Feuerwehren, des THW und den Rettungsdiensten sowie den Bauern für Ihren unermüdlichen Einsatz und die schnelle Hilfe!
Der entstandene Schaden am Waldbestand wird auf ca. 5.000 € geschätzt. Darin sind noch nicht die Folgekosten für die Wiederaufforstung einkalkuliert.
Insbesondere an den Feldrandlagen kommt es derzeit vermehrt zu Waldbränden. Aus dem Grund ist es für uns Waldbesitzer wichtig, dass in den zunehmend waldbrandgefährdeten Gebieten an den Waldrändern ein ausreichend breiter Schutzstreifen zum Feld gewährleistet ist. Dieser könnte beispielsweise aus Rüben, Kartoffeln, Mais o.ä. bestehen.
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